Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Mikayil Heybatov und Firuza Ibrahimli, IT Consulting & Services GbR, Akazien Str. 2, 65933 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über IT-Beratungs- und Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angegeben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung. Die Schriftform umfasst auch die Textform (E-Mail).
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform, um Gültigkeit zu erlangen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Beratungs- und Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Auftragsvereinbarung (Angebot, Lastenheft, Projektvertrag). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern dies dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wird und keine berechtigten Gegeninteressen bestehen.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung und Fristen führen.
(4) Angegebene Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf eine mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, für ihn verbindliche Entscheidungen zu treffen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit keine Pauschalpreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei Projekten mit einer Laufzeit über 4 Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet (§ 288 BGB). Das Recht, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde.
§ 6 Abnahme
(1) Bei Werkleistungen (z. B. Entwicklung von Software, Websites, Systemen) ist der Auftraggeber verpflichtet, das Werk nach Fertigstellungsmeldung innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen.
(2) Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Wesentliche Mängel sind schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen.
(3) Nimmt der Auftraggeber das Werk in Betrieb oder nutzt es produktiv, gilt dies als konkludente Abnahme.
(4) Reagiert der Auftraggeber nach Ablauf der Abnahmefrist nicht, gilt das Werk als abgenommen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Code, Designs, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern nicht ausdrücklich Exklusivrechte vereinbart wurden.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in seinem Portfolio und zu Referenzzwecken zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Mängeln an erbrachten Werkleistungen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung). Der Auftragnehmer hat mindestens zwei Nachbesserungsversuche.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate bei Unternehmern und 24 Monate bei Verbrauchern ab Abnahme. Für Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(4) Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(4) Für gegenüber Unternehmern erbrachte Beratungsleistungen ist die Haftung auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingendes gesetzliches Recht (insbesondere Produkthaftungsgesetz) entgegensteht.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische und kaufmännische Daten) gegenüber Dritten geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, dem Empfänger bereits bekannt waren, oder die er ohne Verletzung dieser Verpflichtung von Dritten erhalten hat.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
§ 11 Datenschutz
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Weisung des Auftraggebers und gemäß der DSGVO.
(2) Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme, sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge, Retainer) können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei Monatszahlungen in Verzug ist.
(4) Bereits erbrachte Leistungen sind bei Kündigung anteilig zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform.
Stand: Mai 2026